Bundesstiftung "Mutter & Kind"
Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind –” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Wann hilft die Bundesstiftung?
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen
- Sie haben einen Schwangerschaftsnachweis, z.B. den Mutterpass
- Bei Ihnen besteht eine Notlage.
- Zuschüsse der Bundesstiftung sind möglich, wenn Ihr Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Wie hilft die Beratungsstelle?
Sie können den Antrag in einer unserer Beratungsstellen in Korbach, Bad Arolsen, Bad Wildungen oder Frankenberg stellen.
Die Beratungsstelle muss Ihre Einkommensverhältnisse überprüfen.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis
- Mutterpass
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihr gesamtes familiäres Einkommen der letzten drei Monate
Wie hilft die Bundesstiftung?
Die Mittel werden für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen kann es zusätzlich Zuschüsse für Wohnraumbeschaffung und Kinderbetreuung geben.
Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.
Die Dauer und Höhe richten sich nach Ihren persönlichen Umständen, aber auch nach den Gesamtzahlen der Antragstellerinnen. Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche
Terminvereinbarung
Für alle Orte telefonisch über die zentrale Rufnummer 05631/5029-150. Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 11 bis 12 Uhr.
Ihre Beraterinnen
Manuela Finger
Diplom-Pädagogin
Frankenberg & Bad Wildungen
manuela.finger@ekkw.de
Sibylle Reifferscheidt
Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Supervisorin
Korbach & Bad Arolsen
sibylle.reifferscheidt@ekkw.de
Kontakt
Montag - Freitag:
11:00 – 12:00 Uhr